Info zur Terminvergabe!

Friseurtermine sind verbindliche Vereinbarungen. Kunden, die ihre Termine nicht einhalten, sind uns gegenüber deshalb schadensersatzpflichtig, wenn uns durch den Bruch der Vereinbarung ein Schaden entsteht.

Zu einem Bruch kommt es, wenn Sie Ihren Termin nicht rechtzeitig genug (mindestens 24h vorher) oder gar nicht absagen. 

Die Begründung für die Rechtmäßigkeit einer Entschädigung des Friseurs ergibt sich aus

  • 642 Absatz 1 BGB

Wer nach Aufforderung den Schaden nicht ersetzt respektiert in unseren Augen unsere Zeit und Arbeit nicht. Ein respektvoller und höflicher Umgang ist für uns selbstverständlich. Dies erwarten Sie von uns und wir auch von Ihnen. Daher können wir bei nicht ersetzen des Schadens Ihnen leider keinen weiteren Termin anbieten. 

Die “Ausfallgebühr” beträgt 50% der Kosten der gebuchten Dienstleistung. 

Diese Gebühr fällt nicht an, wenn Sie rechtzeitig (mindestens 24h vorher) oder aufgrund von wichtigen Gründen (wie Krankheit, Unfall, Arbeit) auch vorher und frühstmöglich Bescheid geben.

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